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Wasserstraßen

Das Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst ca. 7.300 Kilometer Binnenwasserstraßen und etwa 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen.

Gesetzliche Grundlagen
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV). Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch folgende Bundesgesetze geregelt:

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Seeschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung
  • die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.  


MehrInformationen über die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erhalten Sie unter:
https://www.gdws.wsv.bund.de/

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Dem Ministerium als Mittelinstanz nachgeordnet ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn (Standorte  in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg). Als Unterinstanz auf lokaler Ebene sind insgesamt 17 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und zurzeit sieben Neubauämter eingerichtet. Den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern sind regionale Außenbezirke sowie zum Teil ein Bauhof zugeordnet. Zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gehören außerdem noch vier Bundesoberbehörden. Dies sind die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe mit Außenstellen in Hamburg und Ilmenau, die Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz mit einer Außenstelle in Berlin, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg und Rostock sowie die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung in Hamburg.

Das WSA Weser ist zuständig für die Wasserstraßen Fulda, Werra, Weser, Aller und Leine sowie für die beiden bundeseigenen Talsperren an Eder und Diemel.