Kleinfahrzeuge/Bootsanmeldung
Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist ein amtliches Kennzeichen vorgeschrieben (siehe Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen).
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Kennzeichen sind nach der KlFzKV-BinSch für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge vorgeschrieben, ausgenommen:
- Kleinstfahrzeuge (nur mit Muskelkraft betriebene Boote, Beiboote)
- Segelboote mit einer Länge bis zu 5,50 m
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung
- Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren)
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher Kennzeichnung"
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit einem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Die An-, Ab- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen kann persönlich oder per Post erfolgen.
Merkblatt zur Kennzeichnungspflicht
Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
Mit dem nachfolgenden Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen und dem Nachweis über das Eigentum an dem Fahrzeug, z. B. durch Vorlage der Ablichtung des Kaufvertrages oder sonstiger Urkunden, wird ein amtlichen Kennzeichen vergeben. Ersatzweise kann das Eigentum an dem Fahrzeug auch mit Vorlage einer Eigentumserklärung glaubhaft gemacht werden.
Antrag
Der Antrag und die Eigentumserklärung sind vollständig in Druckschrift auszufüllen und zu unterschreiben.
Senden sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einschließlich der Ablichtung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses an das
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser
Postfach 1550
34346 Hann. Münden
Verwendungszweck "Kleinfahrzeug - Amtliches Kennzeichen"
oder an:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser
Postfach 1803
27268 Verden
Verwendungszweck "Kleinfahrzeug - Amtliches Kennzeichen"
Änderungen/ Ummeldungen
Bei der Änderung des Namens oder der Adresse des Eigentümers, der technischen Angaben des Fahrzeuges oder der Eigentumsverhältnisse ist der entsprechende Antrag vollständig in Druckschrift auszufüllen und zu unterschreiben. Dieser Antrag ist ebenfalls an die o.g. Adressen (Anmeldung) zu senden.
Abmeldung des Bootes
Die Veräußerung oder endgültige Stilllegung (Verschrottung) eines Kleinfahrzeuges ist dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mitzuteilen. Der Ausweis ist zurückzusenden. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Ausweisverlust:
Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Kostentabelle
Thema | Kosten |
---|---|
Zuteilung des amtlichen Kennzeichen | 29,70 EUR |
Änderung der Eigentumsverhältnisse | 14,85 EUR |
alle übrigen Änderungen | 14,85 EUR |
Ersatzausfertigung des Ausweises | 14,85 EUR |