Navigation und Service

Wassermotorräder

Das Befahren von Wasserstraßen mit sogenannten Wassermotorrädern ist geregelt in der Wassermotorräderverordnung. Auf Binnenwasserstraßen darf mit dem Wassermotorrad grundsätzlich nur auf dafür freigegebenen Strecken gefahren werden.

Außerhalb dieser Strecke dürfen Wassermotorräder nur für eine Wanderfahrt von A nach B benutzt werden und müssen hierbei einen klar erkennbaren Geradeauskurs einhalten.

Oberhalb der Wasserskistrecke in Wahmbeck befindet sich von km 37,10 bis km 38,00 eine Wassermotorradstrecke.

Die Verhaltensregeln für Nutzer finden Sie in der Wassermotorräderverordnung.

Wassermotorrad