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Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnisse

Planen Sie eine Maßnahme an den Wasserstraßen, so erfragen Sie frühzeitig, ob eine Erlaubnis erforderlich ist. Spätestens vier Wochen vor Beginn sollte der Antrag im WSA vorliegen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicher zu stellen.