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Schifferdienstbuch

Ausstellung:
Besatzungsmitglieder der gewerblichen Binnenschifffahrt, die keine Schiffsführer sind, müssen zum Nachweis Ihrer Tätigkeit an Bord eines Fahrzeuges ein Schifferdienstbuch besitzen. Das Schifferdienstbuch wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt und einmal im Jahr geprüft.

Zur Ausstellung eines Schifferdienstbuches sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ein Lichtbild neueren Datums in guter Qualität
  • Ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt von einem anerkannten Arzt der Binnenschiffer-Berufsgenossenschaft.
  • Für die Ausstellung eines ersten Schifferdienstbuches fallen nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung Gebühren in Höhe von 66,90 € an.
  • Folge- oder Ersatzbücher kosten 29,70 €.


Kontrolle:

  • Bei der jährlichen Kontrolle der Schifferdienstbücher ist das Bordbuch des Fahrzeuges auf dem die Tätigkeiten geleistet wurden zum Datenvergleich mitzubringen.
  • Die Fahrtage werden anhand der Eintragungen errechnet und eingetragen. Bei Feststellung einer ausreichenden Anzahl an Fahrtagen wird eine Höhereinstufung des Dienstgrades durch das WSA vorgenommen.
  • Für die Kontrolle eines Schifferdienstbuches fallen nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung Gebühren in Höhe von 1,50 € je angefangene Seite an.
  • Für die Eintragung einer Qualifikation beträgt die Gebühr 11,85 €.


Service
Schifferdienstbücher können während der Öffnungszeiten der Schifffahrtsbüros beantragt oder bearbeitet werden.