Schifferdienstbuch
Ausstellung:
Besatzungsmitglieder der gewerblichen Binnenschifffahrt, die keine Schiffsführer sind, müssen zum Nachweis Ihrer Tätigkeit an Bord eines Fahrzeuges ein Schifferdienstbuch besitzen. Das Schifferdienstbuch wird von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt und einmal im Jahr geprüft.
Zur Ausstellung eines Schifferdienstbuches sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ein Lichtbild neueren Datums in guter Qualität
- Ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt von einem anerkannten Arzt der Binnenschiffer-Berufsgenossenschaft.
- Für die Ausstellung eines ersten Schifferdienstbuches fallen nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung Gebühren in Höhe von 66,90 € an.
- Folge- oder Ersatzbücher kosten 29,70 €.
Kontrolle:
- Bei der jährlichen Kontrolle der Schifferdienstbücher ist das Bordbuch des Fahrzeuges auf dem die Tätigkeiten geleistet wurden zum Datenvergleich mitzubringen.
- Die Fahrtage werden anhand der Eintragungen errechnet und eingetragen. Bei Feststellung einer ausreichenden Anzahl an Fahrtagen wird eine Höhereinstufung des Dienstgrades durch das WSA vorgenommen.
- Für die Kontrolle eines Schifferdienstbuches fallen nach der Binnenschifffahrtskostenverordnung Gebühren in Höhe von 1,50 € je angefangene Seite an.
- Für die Eintragung einer Qualifikation beträgt die Gebühr 11,85 €.
Service
Schifferdienstbücher können während der Öffnungszeiten der Schifffahrtsbüros beantragt oder bearbeitet werden.