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Die Geschichte des WSA Hann. Münden

Das WSA Hann. Münden befindet sich in einer für die Schifffahrt sehr geschichtsträchtigen Stadt. Ausgangspunkt für eine bedeutende Entwicklung der Stadt und die Schifffahrt war das Stapelrecht, das im Jahr 1247 vom Welfenherzog Otto puer (deutsch: das Kind) der Stadt Münden verliehen wurde. Mit dem Stapelrecht und dem sich daraus ergebenden Monopol für den Weitertransport ausgestellter Güter war auch ein großer Aufschwung der Oberweserschifffahrt verbunden. Für die wasserbauliche Unterhaltung der Flussläufe waren im Mittelalter die Schiffergilden zuständig. Diese stellten berufsständige Vertretungen dar. Eine sehr bedeutende war die Mündener Schiffergilde. Im Laufe der Jahrhunderte ging diese Unterhaltungsaufgabe auf die kommunalen und staatlichen Verwaltungen über. Trotzdem litt der Wasserbau im Bereich der Weser unter der erheblichen politischen Zersplitterung.

Erst die politische Vereinigung des hannoverschen und des hessischen Teils des hiesigen Bereichs mit dem Königreich Preußen im Jahre 1866 leitete in dieser Beziehung eine Wende ein.

Eine einheitliche Wasserbauverwaltung ergab sich aber erst mit der Einteilung der Weser in Strombaubezirke, welche erstmalig die Verwaltung der beiderseitigen Ufer umfasste und am 1. April 1876 in Kraft trat.

Der Weserstrombaubezirk I, der mit der Weserstrecke Münden bis Carlshafen die Kernstrecke des späteren WSA Hann. Münden umfasste, hatte seinen Sitz in Kassel. Ab dem 1.4.1934 wurde das Amt nach Hann. Münden verlegt mit der Bezeichnung "Preußisches Wasserbauamt Münden". Seit dem 1.11.1949 trägt es die heutige Bezeichnung. Zwischen 1970 und 1978 gewann das WSA Hann. Münden im Zuge einer umfassenden Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Konzentration auf den Standort Hann. Münden erheblich an Bedeutung. So gingen der Zuständigkeitsbereich des WSA Kassel und des WSA Hameln sowie die Aufgaben des Neubauamtes für den Ausbau der unteren Fulda mit Sitz in Kassel auf das WSA Hann. Münden über.

Am 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Es enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt aufgrund des Gesetzes nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer ab und verdeutlicht ihre Aufgabe als Verkehrsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die zentrale Steuerung der WSV erfolgt durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Diese wurde bereits im Mai 2013 eingerichtet und hat ihre Zentrale in Bonn.

Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.

Folglich ist auch aus dem ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hann. Münden geworden (weiterhin abgekürzt WSA Hann. Münden).

 

Fuldahafen Kassel um 1927 Weserbuhnen bei km 28,0 1938 Kiesbagger bei Treffurt 1938

Die Schifffahrt im Bereich des WSA hat eine wechselvolle Geschichte erlebt. Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hatte die Frachtschifffahrt, die bis nach Kassel möglich war, ihre Blütezeit und ist danach auf Grund eines Strukturwandels erheblich zurückgegangen. Derzeit gibt es Bestrebungen, die Güterschifffahrt auf der Oberweser wieder zu stärken.

Etwa 1897 wurde ein Entwurf zur Kanalisierung der Oberweser zwischen Münden und Carlshafen erstellt. Er beinhaltete insgesamt zehn Staustufen und sollte in der Umsetzung 13 Mio Mark kosten.

Besondere Bedeutung besitzen bis heute die beiden Talsperren. Die Eder- und die Diemeltalsperre wurden aufgrund des vom preußischen Staat erlassenen "Gesetzes, betreffend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen" aus dem Jahr 1905 errichtet und sind bis heute die einzigen Talsperren Deutschlands, die durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verwaltet und bewirtschaftet werden.