Betrieb von unbemannten Fluggeräten/Drohnen
Gem. der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen grundsätzlich u. a. über Bundeswasserstraßen verboten. Darüber hinaus muss ein seitlicher Abstand von 100 m eingehalten werden.
Gleiches gilt für die Anlagen an/in den Bundeswasserstraßen (Sperrmauer, Wehre, Staustufen usw.).
Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Stelle.
Unter den Begriff Bundeswasserstraßen fallen u.a.
- die Eder- und Diemeltalsperren (gesamte Wasserfläche)
- Fulda (ab Mecklar)
- Werra (ab Falken)
- Weser
- Leine (ab Mündung des Flusses Ihme in die Leine) und
- Aller (ab Mühlenwehr in Celle).
Eine Ausnahmegenehmigung zum obengenannten Verbot muss bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragt werden.
Zuständige Stelle ist die örtlich zuständige Luftfahrtbehörden des jeweiligen Bundeslandes.
Die Luftfahrtbehörde wird Ihren Antrag gem. den „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ prüfen und ggf. eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt einholen.
Auf eine ggf. gesondert erforderliche Drehgenehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes wird hiermit hingewiesen. Diese ist unter der E-Mailadresse: wsa-weser@wsv.bund.de zu beantragen.
Örtlich zuständige Luftfahrtbehörden im Bereich des WSA Weser:
für Eder- und Diemeltalsperre, Fulda, Werra, Weser (soweit im Bundesland Hessen)
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Verkehr
Am Alten Stadtschloss 1
34117 KasselTel.: +49 (561) 106 3229
Fax: +49 (561) 106 1641
E-Mail: luftverkehr@rpks.hessen.de
Link Internet: https://rp-kassel.hessen.de/planung/verkehr/luftverkehr
- für Weser, Leine, Aller (soweit im Bundesland Niedersachsen)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 52 (Luftverkehr)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (05331) 8587-215 oder
(0511) 3034-2533
Fax: (0511) 3034-2099
E-Mail: drohnen@nlstbv.niedersachsen.de
Link Internet: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/drohnen_unbemannte_luftfahrtgerate/drohnen-unbemannte-luftfahrtgeraete-114884.html
- für den Bereich Diemeltalsperre, Weser (soweit im Bundesland Nordrhein-Westfalen)
In Nordrhein-Westfalen ist dies für Antragsteller mit Wohn- oder Firmensitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold oder Münster, die Bezirksregierung Münster.
Für Antragsteller mit Wohn- oder Firmensitz in den Regierungsbezirken Köln oder Düsseldorf, die Bezirksregierung Düsseldorf.
Link Internet: https://www.bezreg-muenster.de/de/verkehr/drohnen/index.html